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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnrecht auf Einsatzverpflegung6 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY457532
Datum24.01.2008 18:47      MSG-Nr: [ 457532 ]5212 x gelesen

Hallo Forum,

ich hab mich verschrieben. Nach 4 statt nach 8 Stunden hat man in Bayern Anrecht auf kostenlose Verpflegung von der Gemeinde,


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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 24.01.2008 18:13 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.01.2008 18:33 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.01.2008 18:34 Anto7n K7., Mühlhausen
 24.01.2008 18:47 Anto7n K7., Mühlhausen
 24.01.2008 18:52 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.01.2008 19:40 ., Grafschaft

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