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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Fragen zum Thema 'Recht/Gesetze' | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 457856 | ||
Datum | 26.01.2008 00:47 MSG-Nr: [ 457856 ] | 10881 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Hauke Hammerich Ein kommillitone war/ist auch der Auffassung das diese Garantenstellung auch für den orivaten bereich gilt aufgrund der Ausbildung. Kommillitone? Philosophie?? Jedenfalls nicht Jura. ;-) Ist schon länger geklärt, dass sich das nicht auf den privaten Bereich erstreckt. Nicht einmal für Ärzte! Wäre auch eine uferlose Ausweitung der Strafbarkeit, weil der Arzt der an einem leidenden Menschen vorbeigeht mit einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen rechnen müsste. Man darf nicht vergessen: Keine Strafe ohne Gesetz! Dabei ist auch bei § 13 StGB die Wortlautgrenze einzuhalten. Gruß Sven | ||||
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