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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Flucht- und Rettungspläne | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Herten / NRW | 457870 | ||
Datum | 26.01.2008 10:47 MSG-Nr: [ 457870 ] | 5110 x gelesen | ||
Ich würde mit dem Vorabzug der Feuerwehrpläne zur Örtlichen Brandschutzdienststelle gehen. Diese mit der Feuerwehr durchsprechen und dann erst entgültig erstellen lassen. Das ist eine Erfahrung die ich in 13 Jahren als Brandschutzbeauftragter eines Einkaufzentrum gemacht habe. MFG Christian | ||||
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