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First Responder
RubrikFirst Responder zurück
ThemaFragen zum Thema 'Recht/Gesetze'22 Beiträge
AutorThom8as 8H., Neustadt / RLP457880
Datum26.01.2008 11:27      MSG-Nr: [ 457880 ]10913 x gelesen

Geschrieben von Martin Röhrig Und zwar, nach welchen Gesetzen kann ein First Responder mit der Ausbildung San-B, rechtlich belangt werden, wenn der Pat. durch sein handeln schaden nimmt?

Wenn der Patient durch sein Handeln Schaden nimmt: nach denselben Gesetzen wie jeder andere Bürger auch.

Unabhängig davon ist der Ausbildungsstand des Helfers für die rechtliche Bewertung nur insofern relevant, als sich danach bemißt, welche Anforderungen an die Maßnahmen des Helfers gestellt werden. Ärzte, RA/RS, San-B oder Laien werden nicht grundsätzlich anders beurteilt; man erwartet nur von den einen mehr als von den anderen.

Daher ein kurzes Beispiel: Pat. bewusstlos, kein Trauma als Ursache, wird vom FR (San-B) nicht in die stabile Seitenlage verbracht, der Pat. erbricht (darauf auch keine Reaktion) und erstickt. Blödes aber einfaches Beispiel, müsste ja eigentlich jeder wissen was zutun ist.

So ist's.

In dem geschilderten Fall stellt sich zunächst die Frage, ob der Helfer etwas falsches getan hat. Wenn ja - und er es hätte besser wissen müssen, d.h. wenn er Sorgfaltspflichten verletzt hat, deren Beachtung von ihm bei seinem Kenntnisstand konkret zu erwarten gewesen wäre -, dann hätte er sich wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) strafbar gemacht.

Wenn er es hingegen "nur" unterlassen hat, etwas richtiges zu tun, dann stellt sich zuvor die Frage, ob er rechtlich zum Handeln verpflichtet war. Grundsätzlich wird nämlich nur der bestraft, der etwas Verbotenes tut, nicht der, der etwas nicht tut, was er besser einmal getan hätte. Eine rechtliche Verpflichtung, etwas zu tun, trifft nur Garanten, ergibt sich also aus einer Garantenstellung. Eine solche dürfte im geschilderten Beispiel durch die Übernahme der Behandlung gegeben sein.

Welche Gesetze greifen hier für einen First Responder mit der Ausbildung San-B und nach welchen Gesetzen arbeitet überhaupt ein Sanitätshelfer? Die Gesetze nach dem ein RH/RS/RA belangt werden kann, sind mir bekannt, falls es die Selben sein sollten.

Die gesetzlichen Regelungen sind dieselben, soweit man nur auf den Ausbildungsstand abhebt.

Grüße,
-thh



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 26.01.2008 00:00 Mart7in 7R., Wiesmoor
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 26.01.2008 00:47 Sven7 T.7, Monheim
 26.01.2008 11:30 Thom7as 7H., Neustadt
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 26.01.2008 11:37 Thom7as 7H., Neustadt
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 26.01.2008 11:27 Thom7as 7H., Neustadt
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