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RubrikFirst Responder zurück
Themarechtl. Grundlagen in Schleswig-Holstein7 Beiträge
AutorJan 8A., Wilster / Schleswig-Holstein458836
Datum29.01.2008 23:00      MSG-Nr: [ 458836 ]6923 x gelesen

Hallo,

an Ausrüstung sollte das sicherlich reichen.

Mit konkreten rechtlichen Grundlagen kann ich Dir nicht dienen. Aber Ihr solltet auf jeden Fall das Gespräch mit dem hauptamtlichen RD suchen, insbesondere mit dem Leiter RD und dem ärztlichen Leiter RD. Darin solltet Ihr klären, welche Mindestausbildung die FR haben müssen und zu welchen Situationen bzw. zu welchen Stichworten diese alarmiert werden sollen. Vielleicht steht der hauptamtliche RD dem ja auch eher kritisch gegenüber, weil in gewisser Hinsicht auch eine Konkurrenzsituation entsteht.

Bei uns ist alles in einem Vertrag geregelt. Unterschrieben haben den der Bürgermeister, Wehrführer, Kreisbrandmeister, Leiter RD, Leiter der Leitstelle (bin mir aber nicht bei jedem sicher).

Gruß Jan



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 29.01.2008 13:19 Thor7e M7., Dänsichenhagen
 29.01.2008 23:00 Jan 7A., Wilster
 30.01.2008 16:52 Holg7er 7M., Maintal
 31.01.2008 12:19 Jan 7A., Wilster
 31.01.2008 20:21 Thor7e M7., Dänsichenhagen
 01.02.2008 12:47 Jan 7A., Wilster
 15.03.2009 10:50 Dirk7 H.7, Flintbek

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