News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459232 | ||
Datum | 31.01.2008 14:54 MSG-Nr: [ 459232 ] | 13659 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Ich habe auch erst die Stirn in Falten gelegt. Habe ich auch. Geschrieben von Sven Tönnemann vemute mal, es geht darum, dass das mit dem Kreis abgestimmt sein soll, von wegen Funkkanal für eine Übung nutzen zu können. Ich dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß. Wurde in einem Gerichtsverfahren zufälligerweise bekannt. Seit dem steht unter jedem Übungs, Ausbildungs und Veranstaltungsplan meiner ehemaligen Wehr. Gesehen/genehmigt und hiermit angeordnet - Der Wehrführer Also könnte in diesem Fall eine schriftliche Genehmigung / Erweiterung nicht schaden Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|