Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459349 |
Datum | 31.01.2008 21:32 MSG-Nr: [ 459349 ] | 13628 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Christi@n PannierDie haben keinen Ermessensspielraum, entweder - oder.
Stimmt nicht ganz - ich weiß da schon aus Kulanzgründen gezahlt wurde, obwohl es eigentlich keine Tätigkeit war, die über die zuständige FUK abedeckt war. Soweit ich weiß handelte es sich um Unfälle, welche bei der "überörtlichen Hilfeleistung" bei Einsätzen "Fern der Heimat" geleistet wurden. Entweder Schnee im Münsterland oder Hochwasser im Osten der Republik. Bin mir nicht mehr sicher.
Und ich denke, das sich die FUK auch zurückziehen würde, wenn die Kosten durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen würde.
Mir als FA darf ja "nur" kein Nachteil entstehen, egal wer meinen Schaden zahlt.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |