Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Jörg8 S.8, Dänkritz / Sachsen | 459462 |
Datum | 01.02.2008 13:31 MSG-Nr: [ 459462 ] | 13568 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hallo
Bei uns wird es so gahandhabt:
Übungen sind auf einem Blatt Eingetragen, sonstiges (Atemschutzflaschen füllen, Tanken, Reparaturen, ...) werden in ein Buch im GH eingetragen mit:
Datum, welche Tätigkeit, welche Kameraden, Beginn und Ende).
Ob das Rechtlich so in Ordnung ist kann ich Dir auch nicht sagen, aber meiner Meinung nach ist da genüge getan.
Auf jeden Fall ist damit bei beginn Schriftlich hinterlegt, das es sich um einen Dienst handelt und man Somit abgesichert ist.
Schlauer ist man immer erst wenn es zu Spät ist.
Grüße und ein ruhiges Wochenende Jörg
Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |