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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8D., Bad Berleburg / NRW | 459473 | ||
Datum | 01.02.2008 14:48 MSG-Nr: [ 459473 ] | 13580 x gelesen | ||
Also! Eine Übung, egal ob bekannt oder eine Alarmübung, muss grundsätzlich von dem Wehrführer abgesgnet werden. Außerdem wäre es in diesem Falle auch nicht schlecht, wenn die Leitstelle von vornherein einmal informiert wird. Weil es kann ja mal sein, daß ihr nicht die einzigen seid, die eine Übung über Funk an einem "Samstag" durchführen möchten!!!!! Beste Grüß Stefan | ||||
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