Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 459475 |
Datum | 01.02.2008 15:06 MSG-Nr: [ 459475 ] | 13683 x gelesen |
Leiter der Feuerwehr
Moin.
Geschrieben von Stefan DreisbachAlso! Eine Übung, egal ob bekannt oder eine Alarmübung, muss grundsätzlich von dem Wehrführer abgesgnet werden.
Warum? Wenn der diese Dinge z.B. an einen AK Ausbildung oder einen ausbildungsbeauftragten Delegiert, dann brauch er sich doch nicht um jede popelige Übung kümmern. Ab einer gewissen größe der Wehr, wird sich der LdF sicherlich nicht damit belasten.
Geschrieben von Stefan DreisbachAußerdem wäre es in diesem Falle auch nicht schlecht, wenn die Leitstelle von vornherein einmal informiert wird. Weil es kann ja mal sein, daß ihr nicht die einzigen seid, die eine Übung über Funk an einem "Samstag" durchführen möchten!!!!!
Wenn es sich um eine Funkübung handelt, dann wird Dir dafür meist ein eigener Kanal für den Tag diser Übung zugewiesen. Das lief bis vor Kurzem über die (in dieser Form nicht mehr existente) ZPD. In wie fern sich sowas geändert hat, kann Dir die Leitstelle deines Vertrauens mitteilen.
Den regulären Sprechfunkkanal für eine Funkübung zu nutzen, halte ich für suboptimal.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |