Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen | 459531 |
Datum | 01.02.2008 18:23 MSG-Nr: [ 459531 ] | 13626 x gelesen |
Jugendfeuerwehrwart
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo Forum
Geschrieben von Hartmund FlenderKannst Du diese Frage bitte mal deinem Wehrführer stellen - denn all die Antworten hier nützen dir ohnehin nicht, oder glaubst Du, hier aus dem Forum kann dir irgend jemand eure Übung genehmigen?
Aber ich habe da mal 2 Fragen:
Was glaubst Du, wofür ist eigentlich ein Wehrführer u. a. da?
Wofür ist ein solches Forum da?
Soweit ich das jetzt sehe stellt sich in diesem Thread folgende Frage : Wann bin ich von wem bei welcher Tätigkeit versichert.
Hier stellt sich bei mir folgende Fragen :
Wo/wann beginnt der Versicherungsschutz und wo/wann endet dieser ?
Was ist versichert ..... und was nicht:
a) Wehrführer begutachtet nächstes Übungsobjekt
b) Gerätewart überprüft, ausserhalb der regulären Zeiten das Material
c) Jugendwart fährt mit Privat-PKW JFW nach Hause
d) Pressewart geht einen neuen Kamerafilm kaufen
ect. ect. ect.
Kann man klar sagen, alles was mit der Feuerwehr zu tun hat, ist auch über diese versichert (nach meiner Meinung und meiner Auffassung vom HBKG, ja) oder nicht ?
Ich denke dass es rein um diese Frage ging UND das finde ich schon mal als Thema für dieses Forum.
Gruß Michael
Feuerwehr Lindenfels
wie immer, nur meine persönliche Meinung.
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |