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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einstellungstest BF Hamburg - Hilfe!!! | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 459602 | ||
Datum | 01.02.2008 23:04 MSG-Nr: [ 459602 ] | 11848 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Eben. Drum. Wenn Du aber die Vertretungsregelung anschaust, dann vertritt der Bunderatspräsident den Bundespräsidenten noch vor dem Bundestagspräsidenten und dem Bundeskanzler. Dann wäre es aber immer noch die vierte Stelle. Denn unzweifelhaft ist der Präsident des BVerfG Nummer 5. Aber ich denke, wenn Du diese Frage so beantwortest und über die Frage des Protokolls diskutierst wollen sie vermutlich nix mehr von Dir wissen... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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