Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459603 |
Datum | 01.02.2008 23:08 MSG-Nr: [ 459603 ] | 13604 x gelesen |
Jugendfeuerwehrwart
Tach, Post!
Geschrieben von Michael KatzenmeierWas ist versichert ..... und was nicht:
a) Wehrführer begutachtet nächstes Übungsobjekt
b) Gerätewart überprüft, ausserhalb der regulären Zeiten das Material
c) Jugendwart fährt mit Privat-PKW JFW nach Hause
d) Pressewart geht einen neuen Kamerafilm kaufen
a) Ja
b) Ja
c) Ja
d) Kommt auf den Einzelfall an
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |