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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 459732 | ||
Datum | 02.02.2008 15:06 MSG-Nr: [ 459732 ] | 13603 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Das ich NICHT meine Meinung, sondern ein Gerichtsurteil - Gerichtsbeschluß. Ich wiederhole meine Frage: Straf- oder Zivilgerichtsbarkeit? und: worum ging es da eigentlich? ggf. wäre das Aktenzeichen nett oder zumindest auszugsweise die Urteilsbegründung. Denn wenn es nur ein Urteil eines Amtsgerichtes o.ä. ist, wird man das Urteil vermutlich nicht so ohne weiteres in den gängien Datenbanken finden. Ich frage das nicht, weil ich dir nicht trauen würde, sondern weil mich zum einen privat die Hintergründe dieser Sache interessieren und zum anderen weil die Hintergründe dienstlich ggf. relevant sein könnten. Und ehrlich gesagt wäre mir für eine deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwand eine einfache Aussage: "da gab es ein Gerichtsurteil, das muss so sein sonst ist man nicht versichert" etwas dünn. Grüße Manuel | ||||
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