Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459827 |
Datum | 02.02.2008 18:58 MSG-Nr: [ 459827 ] | 13640 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
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Geschrieben von Christi@n PannierFür die Kosten der Heilbehandlung kommt die FUK-NW auf, wenn eindeutig ein Arbeitsunfall i.S. SGB VII vorliegt. Es ist völlig egal, ob sich dieser im Heimatort oder irgendwo anders im Geltungsbereich des SGB VII ereignet hat. Die Rechtslage ist hier absolut eindeutig.
Stellt sich nur die Frage wie offiziell der Einsatz des NRW FA in Brandenburg war. Woher kam der Einsatzaufrag? Gab es einen? Bin ich als Ersthelfer auch über die FUK versichert?
Geschrieben von Hubert Kohnen
Soweit ich weiß (kann es leider nicht schriftlich belegen), NICHT die FUK NRW. Nur hat sie, so hört man aus Kulanzgründen Schäden anerkannt, aber gleichzeitig auf die Rechtslage aufmerksam gemacht
Geschrieben von Christi@n PannierDann informiere dich bitte nochmal genauer.
Würde ich sehr gerne machen. Geht nur nicht mehr, da ich nicht mehr im Dienst der FF bin. Und beruflich hat die FUK nichts mit uns zu tun. Daher kann ich nur das widergeben, was zu meiner aktiven Zeit geschehen ist.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |