Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459836 |
Datum | 02.02.2008 19:07 MSG-Nr: [ 459836 ] | 13688 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Verkehrsunfall
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
Geschrieben von Peter Lieffertzja der Ersthelfer ist durch die jeweilige Unfallkasse während seiner Hilfstätigkeit versichert.
Okay, dann wäre ich (falls ich der FF angehöre) bei eime VU als Ersthelfer über die FUK versichert. Und was ist mit meinem Beifahrrer, der NICHT in der Feuerwehr ist? Hat der jetzt einen anderen Versicherungsschutz? Kann ich mir kaum vorstellen. Denke (weiß es aber nicht) das alle über irgendwenn versichert sind (eigene Vers. oder Vwers vom Unfallvberursacher), aber nicht über die FUK, weil ich ja gar nicht offiziell im Dienst bin
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |