Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459854 |
Datum | 02.02.2008 20:31 MSG-Nr: [ 459854 ] | 13605 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Tach, Post!
Geschrieben von Hubert Kohnennur ging es in den ganzen Beiträgen um die Leistungen, die über die FUK abgewickelt werden. Und die sind m.E. wesentlich geringer als viele glauben.
Ja, das ist das Problem. Sie GLAUBEN, weil sie es nicht wissen. Im Zweifel zählt aber nicht der Glaube, sondern das was im Gesetz steht. Und dann sind viele enttäuscht, weil ihr Glaube halt nicht identisch ist mit dem Gesetz.
Geschrieben von Hubert KohnenGibt es einen versicherungstechnischen Unterschied, ob am eigenen Standort, auf der BAB, an der polnischen Grenze, am Watzman oder in der Elbniederungen als Feuerwehrmann tätig bin?
Es ist versicherungtechnisch völlig egal wo sich der Unfall ereignet, solange er sich im Geltungsbereich des SGB VII ereignet. Unfälle im Ausland sind hier schon komplizierter.
Geschrieben von Hubert KohnenUnd wenn ich während meines Griechenlandurlaubs dort bei der Brandbekämpfung helfe?
Du kannst während deines Griechenlandurlaubs auch den Pool reinigen. Warum sollte irgendeindeutsche deutsche gesetzliche Unfallversicherung da tätig werden? Dein Privatleben ist kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, auch dann nicht, wenn du feuerwehrtechnisch tätig wirst.
Wenn du am Wochenende privat dein Häusle baust und dabei vom Dach fällst ist das dein ganz privates Problem und kein Fall für die BauBG.
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 31.01.2008 13:57 |
|
., Schönebeck/Elbe | |