Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Neustadt / RLP | 459914 |
Datum | 03.02.2008 09:35 MSG-Nr: [ 459914 ] | 13576 x gelesen |
Geschrieben von Hubert KohnenIch dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß.
Geschrieben von Thorsten SchlotterKannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer?
Nun, versichert sein dürfte eine Tätigkeit bei der / für die Feuerwehr. Die Frage ist jetzt, wer entscheidet, ob es sich - außerhalb von Einsätzen - um eine solche Tätigkeit handelt? Wenn sich zwei (oder 12) Feuerwehrangehörige im Gerätehaus treffen und dort irgendetwas aus eigenem Antrieb tun, *kann* das dienstlich sein, es muß aber nicht zwingend. Insofern liegt es jedenfalls nicht fern, eine dienstliche Anordnung des Wehrführers oder einer Person, an die dieser das delegiert hat, zu verlangen.
Ich lese hier nur selten, Webforen sind nicht so mein Ding. :)
Im Zweifelsfall findet man mich eher im Usenet in de.etc.notfallrettung oder auf news.feuerwehrmann.de
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |