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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459928 | ||
Datum | 03.02.2008 11:08 MSG-Nr: [ 459928 ] | 13592 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Aha, Ausflug! Stellt sich sofort die Frage, ob eine versicherte Tätigkeit vorlag. Wenn nein, dann darf die FUK gar nicht bezahlen. Hat sie ja auch nicht. Obwohl der Ausflug offiziell im Dienstplan aufgenommen und unterschrieben war. Man hat angemerkt, das a) nicht alle Kameraden teilgenommen haben b) der Leiter der Feuerwehr nicht anwesend war Die Klage der privaten Versicherung des Verunfallten bzw. der Versicherung, die für den Arbeitsausfall aufkommem muß gegen die FUK wurde vom Gericht abgewiesen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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