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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459930 | ||
Datum | 03.02.2008 11:11 MSG-Nr: [ 459930 ] | 13572 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt weist du auch noch den Zeitraum der Gerichtsentscheidung? Nein, tut mir leid. Müsste lange suchen , habe aber sehr wenig Hoffnung das ich was Schriftliches finden kann. Geschrieben von Manuel Schmidt War es denn ein Unfall auf dem Weg hin bzw. zurück? Weder noch, es war während des Ausflugs beim Besuch eines Schwimmbades. Der Kamerad wurde durch eine dritte Person so schwer verletzt, das er mehrere Wochen arbeitsunfähig war. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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