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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Führungsdienst-Richtlinie; Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Zugführer
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Zugführer
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRLP: Frage zur 'On scene' Einsatzleitung6 Beiträge
AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz460157
Datum04.02.2008 11:02      MSG-Nr: [ 460157 ]4975 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Michael LinkenbachDas habe ich zwar in der Praxis schon erleben dürfen, aber wo finde ich dazu die gesetzliche Grundlage?
LBKG sagt dazu nichts und in der FüRi findet sich dazu auch nichts.


Du kennst doch das Zauberwort in Rheinland Pfalz: Kommunale Selbstverwaltung
Jeder VG ist es überlassen, wie sie die Führung unterhalb des Wehrleiter regelt.
Deshalb gibt die LFKS ja auch immer den Hinweis, sich soetwas dringend schriftlich von der Verwaltung geben zu lassen.
Bei uns gibt es ein Schreiben an alle bestellten Führungskräfte (und das ist auch wichtig, bis runter zum GF alles bestellen lassen!), in dem genau geregelt ist, wer, wann, wo die EL hat.
Ob das dann z.B. unterhalb des WL jeweils der örtlich zuständige WF ist, oder der dienstälteste anwesende WF, der WF der Stützpunktwehr, oder oder oder...

Geschrieben von Michael LinkenbachWobei das in der Praxis etwas eng werden könnte, bei uns in der VG sind die ZF knapp.

Aber das Problem muß dann dringend auch gelöst werden! Denn ein WF mit GF Ausbildung darf eben nichts führen was größer wie eine Gruppe ist (zumindest Planmäßig).
Daher müsst ihr sicherstellen, das in der Regelung, die Führungskräfte auch entsprechend ausgebildet sind.
Bei uns wird es so gehandhabt, das jeder WF eine Ebene höher ausgebildet sein muß, wie er zum führen seiner örtlichen Wehr benötigt, da ja noch eine Einheit dazu kommen könnte.
Also WF mit ner Wehr in Gruppenstärke sind ZF, WF mit nem Zug sind VF...

MfG
Daniel



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 03.02.2008 19:54 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 03.02.2008 22:04 Stef7fen7 H.7, Landau in der Pfalz
 03.02.2008 22:20 Stef7fen7 H.7, Landau in der Pfalz
 03.02.2008 23:12 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.02.2008 11:02 Dani7el 7B., Westhofen
 04.02.2008 11:13 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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