Geschrieben von Andreas SchneiderHm, das ist jetzt das erste Mal, dass ich diese Meinung höre. In allen EH-Kursen, die ich bisher absolviert habe (bin selbst auf dem Weg, EH- und SAN-Ausbilder zu werden), war die einhellige Meinung, dass man bei brennenden Personen kein CO2 einsetzen soll, eben wegen der zu erwartenden Unterkühlungsschäden. Anscheinend sind diese dann nicht zu erwarten, wenn ich Dich richtig verstehe?
Dann hast du noch nie bei mir einen EH-Kurs gemacht. ;-)
Die Gefahren durch Kälteverbrennungen oder die kurzzeitige Verdrängung des Luftsauerstoffs durch CO2 sind im Vergleich zu den vom Feuer ausgehenden Gefahren nur minimal.
Geschrieben von Andreas SchneiderSicherlich ist es absolut indiskutabel (und auch vom gewünschten Einsatzziel her absolut sinnlos), Pulverlöscher als "Beruhigungsmittel" einzusetzen, aber nach diesem Schreiben war dann doch ein wenig Verwirrung darüber, ob man dann bei einem Pulverlöschereinsatz bei einer brennenden Person nicht doch bei Gesundheitsschäden durch inhaliertes Pulver rechtliche Probleme bekommt.
Ein wenig inhaliertes Pulver oder mit Pulver kontaminierte Wunden sind eindeutig ein geringeres Problem als ein toter Häftling.
MkG
Marc
Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.
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