Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | 2.Rettungsweg Grundschule | 17 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 461827 |
Datum | 08.02.2008 11:45 MSG-Nr: [ 461827 ] | 8512 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Landesbauordnung RLP § 34
Treppenräume und Ausgänge
(1) Jede notwendige Treppe im Innern von Gebäuden der Gebäudeklassen 3 und 4 muss in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum), der an einer Außenwand angeordnet ist. Notwendige Treppenräume, die nicht an einer Außenwand angeordnet sind, sind zulässig, wenn ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann. [...]
Somit ist in einer alten Schule mit offenen Treppen im Gebäudekern nicht einmal der erste Rettugnsweg gegeben.
Über den Bestandsschutz brauchen wir sicher nicht zu diskutieren, aber die Eltern sollten da entsprechenden Druck, für die Sicherheit ihrer Kinder, machen!
1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss
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