Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Nahe wohnende/arbeitende Einsatzkräfte vorrangig alarmieren? | 27 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 461934 |
Datum | 08.02.2008 17:08 MSG-Nr: [ 461934 ] | 7720 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehrmann
Geschrieben von Gregor MeintrupHallo , gibt es irgendwo einen Gesetzestext etc. der besagt das die Einsatzkräfte die in der Nähe der Gerätehäuser wohnen/arbeiten vorrangig die "kleinen Schleifen" auf die Melder programmiert bekommen sollten?
Der GMV sagt, daß es durchaus Sinn macht bei gleicher Qualifikation die Leute mit der kürzeren Eintreffzeit am Feuerwehrhaus bevorzugt zu alarmieren.
Geschrieben von Gregor MeintrupDesweiteren die Frage wie ist es mit einer Regelung bezüglich des Erscheinens am GH im Einsatzfall obwohl diese Schleife nicht auf dem Melder des FA vorhanden ist?
Hmm. Na ja. Die Frage ist wie mitbekommen
1. Scanner (verboten)
2. Privater Melder (verboten)
3. Dienstlicher Melder umprogrammiert (verboten)
4. Mit anderem FM der alarmiert wurde zusammen gewesen (Zufall)
5. Sonstiger Zufall
1.-3. wäre m.E. entsprechend problematisch.
4 + 5 sind eben Zufallsvariablen
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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