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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge | ||
Autor | Greg8or 8M., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 462051 | ||
Datum | 08.02.2008 22:04 MSG-Nr: [ 462051 ] | 22071 x gelesen | ||
Ja dann fangen wir mal an ;-) Also die Sache mit den EInsatzbereitschaften ist soweit richtig eigentlich hat jeder irgendwie immer Bereitschaft es sei denn es liegen besondere Tage wie zum Beispiel Feiertage, das eigene Feuerwehrfest, Rosenmontag , Sylvester oder Weihnachten und was man da sonst noch so aufzählen kann an. Da wird dann vorher meist eine Liste gemacht wo sich jeder eintragen kann an welchem dieser Tage er einsatzbereit ist und zum Beispiel auf Alkohol verzichtet. Zum Thema Vorhersehbarkeit der Personalstärke lässt sich sagen das es Feuerwehren mit Meldern gibt die eine sogenannte "Rückmeldungsfunktion" besitzen das heisst der Feuerwehrmann kann eine Nachricht an die Leitstelle schicken ob er kommt oder nicht. Dies ist aber nicht gang und gebe da teuer und meines Kenntnisstandes nicht weit verbreitet. Tritt der Fall auf das im Einsatzfall kein Feuerwehrmann mit LKW - Führerschein vor Ort erscheint gibt es einen Text in der STVO der erlaubt Einsatzfahrzeuge auch ohne den entsprechenden Führerschein BIS ZUR EINSATZSTELLE zu fahren! Jedoch nicht zurück. Zumindest so mein Kenntnisstand. Wer nach dem letzen Fahrzeug am GH erscheint muss halt mit dem Privat PKW zum Einsatzort fahren! Allerdings mit besonderer Vorsicht. HOffe das hat geholfen , Gruß Gregor Losgefahren wird meist je nach Lage wenn zumindest ein Trupp + Fahrzeugführer + Gruppenführer auf dem Fahrzeug sind und abzusehen ist das es dauert bis die nächsten Leute kommen. | ||||
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