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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 462055 | ||
Datum | 08.02.2008 22:14 MSG-Nr: [ 462055 ] | 21926 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Gregor Meintrup Tritt der Fall auf das im Einsatzfall kein Feuerwehrmann mit LKW - Führerschein vor Ort erscheint gibt es einen Text in der STVO der erlaubt Einsatzfahrzeuge auch ohne den entsprechenden Führerschein BIS ZUR EINSATZSTELLE zu fahren! Wo steht das? Jemand der noch nie einen LKW gefahren hat, sollte hier tunlichst die Finger von lassen. Ausserdem ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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