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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahlbereichtigung (besonders Hessen) | 23 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Hannover / Ba-Wü | 462169 | ||
Datum | 09.02.2008 13:17 MSG-Nr: [ 462169 ] | 6731 x gelesen | ||
Moin, damit: Geschrieben von Christian Mayer In der Satzung der Kommune ist bei uns nur definiert, dass die Mitglieder der Einsatzabteilung den Feuerwehrausschuss wählen. ist doch alles gesagt. Das eine hat leider mit dem anderen nix zutun. Der, der jeden Übungsabend mitmacht ist genauso stimmberechtigt wie der, der nur einmal im Jahr zum Freibier abholen kommt. Solange dieser in der Liste der aktiven Einsatzabteilung geführt wird darf er wählen. Hängt euch nicht zu sehr an dem Wort "aktiv" auf. Das hat mit der Wahlberechtigung leider nichts zutun. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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