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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahlbereichtigung (besonders Hessen) | 23 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 462237 | ||
Datum | 09.02.2008 17:13 MSG-Nr: [ 462237 ] | 6508 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Mayer Genau das ist es, was ich befürchte. Bzw. das sich das Wahlrecht nicht über die Anwesenheit einschränken lässt, ist wiederum eine Benachteiligung derer, die "den Laden am Laufen halten" - auch irgendwo ungerecht. Man kann aber auch eine andere Lösung anstreben. Diejenigen die nicht in einem gewissen Maß ihrer Fortbildungspflicht nachkommen bzw. im Einsatzgeschehen fast Grundsätzlich mit Abwesenheit glänzen werden nach entsprechendem Hinweis von Oben und Fristsetzung abgewickelt. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | ||||
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