Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wahlbereichtigung (besonders Hessen) | 23 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 462299 |
Datum | 09.02.2008 21:25 MSG-Nr: [ 462299 ] | 6554 x gelesen |
Geschrieben von Peter KofflerFakt ist, wer in der aktiven Einsatzabteilung geführt ist, hat ein Stimmrecht! Das hat nichts mit Übungsteilnahmen und ähnlichem zutun.
Peter und Andere,
Deiner Ansicht stimme ich zu, PUNKT.
Hier ging es aber um etwas Anderes:
Die von mir beschriebene Wehr - und das habe ich mir heute noch einmal durch meinen Sohn bestätigen lassen- schließt "Unentschlossene" aus.
Wer es am Eifer, an den Übungen teilzunehmen grundlos fehlen lässt, der wird ausgeschlossen.
Damit ist auch klar, dass "Karteileichen" nicht die Zukunft der Feuerwehr bestimmen können.
Das wird knallhart durchgezogen. Die Betonung liegt auf "unentschuldigt", nicht auf diejenigen, die durch einsehbare Hindernisse nicht am Dienst teilnehmen können.
Dass diese Feuerwehr sehr gut ist, dass konnte ich als "Jünger der scharfen Feder" sehr wohl feststellen.
Vielleicht irre ich mich ja, aber dann werde ich es, so wie ich hier das Forum kenne schnell erfahren:
Wo steht es, dass eine Feuerwehr sich nicht selber reinigen kann?
Immer gesunde Heimkehr
Klaus
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| 09.02.2008 12:59 |
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