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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8D., Weddingstedt / Schleswig Holstein | 462333 | ||
Datum | 10.02.2008 11:02 MSG-Nr: [ 462333 ] | 21601 x gelesen | ||
Geschrieben von Gregor Meintrup: In der Straßenverkehrsordnung! Grade letzten Freitag noch Unterricht bei der Polizei dazu gehabt. Wenn ich morgen mal Langeweile hab such ichs mal raus. §35 (1) StVO "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." --> Ist nicht dringend geboten, du könntest z.B. die Nachbarwehr alarmieren (du merkst sicherlich schon 2-3 min nach Alarm, dass du keinen Fahrer hast, da dürfte die nächste Fw vllt sogar schon noch innerhalb der Hilfeleistungsfrist am EO sein). §35 (8) StVO: "...nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung..." --> Die Gefährung der übrigen Verkehrsteilnehmer durch das Fahren eines Einsatzfahrzeuges (!) auf Alarmfahrt (!!!) ohne Fahrerlaubnis und somit ohne Erfahrung und Sachkenntnis des Fahrzeuges steht in keiner Relation zu der Abwehr der Gefahr an der Einsatzstelle. §34 StGB: "...nicht anders abwendbaren Gefahr..." --> Ist z.B. durch eine andere Feuerwehr abwendbar (oder im Notfall durch Umladen der wichtigesten Ausrüstungsgegenstände auf Pkw!?). Es ist m.E. viel zu gefährlich einen Lkw ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Bitte bedenke, dass ein solches Kfz sich signifikant anders verhält als ein Pkw und du gerade auf Alarmfahrt sicherlich zusätzlich unter Zeitdruck stehst, was die ganze Aktion noch unsicherer machen würde. Ich gehe fest davon aus, dass kein deutscher Richter in einem solchen Fall eine andere Meinung als ich vertreten wird; insbesondere nicht, wenn es zu einem Unfall, ggf. mit Personenschaden, gekommen ist. Das zu wenig Kameraden/-innen mit Lkw-Führerschein zum Einsatz kommen wird sicherlich nicht von heute auf morgen klar, sondern das ist i.d.R. ein Prozess. Diesen sollte man erkennen und rechtzeitig einlenken, sprich Gemeinde bezahlt Führerscheine. | ||||
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