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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 462380 | ||
Datum | 10.02.2008 13:26 MSG-Nr: [ 462380 ] | 21406 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerrit Darkow Eine Übertretung (Fahren ohne Fahrerlaubnis) kann ich aber vermeiden, indem ich z.B. die Nachbarwehr (dazu) alarmiere Führerschein hat ja mit der StVO eher nichts zu tun - eher mit FEV. Der rechtfertigende Notstand ist ja auch nur das allerletzte Hintertürchen für den sehr seltenen Exttremfall. Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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