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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nahe wohnende/arbeitende Einsatzkräfte vorrangig alarmieren? | 27 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 462408 | ||
Datum | 10.02.2008 14:49 MSG-Nr: [ 462408 ] | 7693 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Schmidt Naja - wenn es denn irgendwann zum Problem werden würde, reicht doch das in Kraft setzen einer entsprechenden Dienstanweisung, das in Zukunft nur noch alarmiertes Personal kommen darf bzw Lohnausfall erhält. Dann ist für jeden klar, das die Sache in Zukunft anders läuft und niemand bekommt Probleme für vergangenes "Fehlverhalten".Man braucht mit solchen Anweisungen doch nicht warten, bis das der erste Problemfall aufgetreten ist. Diesen ersten Fall könnte man halt auch vermeiden. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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