Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge |
Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 462428 |
Datum | 10.02.2008 16:30 MSG-Nr: [ 462428 ] | 21706 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Feuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Liebe Leute,
das solche Diskussionen immer so schnell unsachlich werden, finde ich schade.
Aber mal zurück zu den Tatsachen:
richtig ist, es wird schon viel zu früh und zu ausgiebig oft schon in der Truppmannausbildung über solche Themen diskutiert.
Fakt ist auch, notfalls darf man in der Tat ohne den entsprechenden Führerschein zur Einsatzstelle fahren. In der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr", die die Regeln zu den Fahrerlaubnissen vorgibt, wird in §74 auch festgelegt, dass die Feuerwehr unter bestimmten Bedingungen, von dieser Verordnung abweichen kann, also auch ohne Führerschein ein Feuerwehrfahrzeug führen darf.
Trotzdem bleibt ein großes ABER. Und ich kann mir durchaus Szenarien vorstellen, wo so etwas sinnvoll sein kann. Denkt doch nicht immer nur an den PKW-Fahrer, der plötzlich ein LF fahren muß.
Fangen wir mal bei den Abers an:
1. Es darf keine andere Alternative geben. Denkt mal an MiG: Alarmierung der Nachbarwehr ist wg. des Zeitverlustes keine wirkliche.
2. Dies darf nur eine absolute Ausnahme sein. (Ich habe in 30 Jahren noch nie so eine Ausnahme erlebt). Das heißt, die Feuerwehr hat immer dafür zu sorgen, dass Sie ausreichende von Kraftfahrern vorhält.
3. In NRW obliegt eine solche Entscheidung dem Einsatzleiter (ausschließlich), weil nur der kennt alle Fakten vor Ort und kann eine solche Entscheidung treffen.
4. Wenn dann einer ein LF ohne die entsprechende Fahrerlaubnis fährt, sollte er genügend Erfahrung haben, um ein solches Fahrzeug sicher führen zu können.
Ich bin noch ein Beispiel schuldig, wo diese Ausnahme greifen kann.
In unserer FW gab es einen Kameraden, der vergessen hatte, sein Führerschein C verlängern zu lassen. Wenn nun in diesem Fall der Kamerad das Fahrzeug in einer Ausnahmesituation fährt, ist das doch durchaus zu verantworten, oder?
Ich denke jeder GF im Rahmen der Rechtskunde dies wissen sollte.
Herzliche Grüße,
Ludger Kotulla
Löschzug Herten
PS: Ich hoffe, meine Ausführungen enthalten keinen Fehler.
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