Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Abwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ? | 10 Beiträge |
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 462455 |
Datum | 10.02.2008 18:25 MSG-Nr: [ 462455 ] | 5603 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Helge Anton
P.S. Zur eigentlichen Frage kann ich auch keine Antwort geben, ich glaube, so einen Fall hatten auch wir noch nicht.
So ein Passus wrde in meinen Augen auch keinen Sinn machen. Mal vorgestellt der Fall, der einzige (und vielleicht derzeitige OrtsBm) qualifizierte FA ist mal gerade krank: müsste dann die Wahl verschoben werden oder sogar eine andere (eigentlich gar nicht für den Job geeignete) Person gewählt werden?
Aus meiner Erfahrung (allerdings Nds) gab es schon Fälle, wo der betreffende Kamerad vorher seine Zustimmung signalisiert hatte und dann auch gewählt wurde.
Gruß,
Volker
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| 10.02.2008 14:59 |
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