Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge |
Autor | Tino8 M.8, Dormagen / NRW | 462459 |
Datum | 10.02.2008 18:31 MSG-Nr: [ 462459 ] | 21464 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Ich habe Zugriff auf eine juristische Datenbank, konkret zu diesem Thema aber nichts gefunden.
Es existiert eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 01.04.1982, veröffentlicht im Deutschen Autorecht (DAR) 1983, Seite 30. Zugriff habe ich nur auf den Leitsatz. Dieser lautet:
"Die Einsatzfahrt eines unter alkoholischer Beeinflussung (2,06 Promille) stehenden Fahrers eines Tanklöschfahrzeuges der freiwilligen Feuerwehr ist durch Notstand gerechtfertigt, wenn ein eiliger, nicht vorhersehbarer Einsatz notwendig wurde, ein fester Dienstplan nicht bestand und der Angeklagte der einzige war, der den Einsatzwagen fahren konnte."
Bei der Anwendung von § 34 StGB findet eine Güterabwägung statt. Es müssen die widerstreitenden Interessen miteinander abgewogen werden, in diesem Fall also die Verkehrssicherheit gegen die Gefahr für das Eigentum oder gar Leib und Leben eines anderen auf Grund eines Brandes oder Unglücksfalles.
Diese Güterabwägung kann durchaus zu Gunsten des Fahrers eines Feuerwehr-Lkw zum Einsatzort ausgehen, wenn dieser über keinen Lkw-Führerschein verfügt und bei dem Einsatz nicht nur ein Baum von einer Fahrbahn zu räumen war, sondern tatsächlich eine gegenwärtige Gefahr für zumindest das Eigentum, besser noch Leib und Leben einer Person, bestand. Für die Rückfahrt gilt das natürlich nicht.
Trotzdem würde ich nicht dazu raten, einen Feuerwehr-Lkw ohne Führerschein zu fahren. Eine Güterabwägung ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der man sich über das Ergebnis nie ganz sicher sein kann. Und niemandem ist geholfen, wenn die Feuerwehr auf dem Weg zum Einsatz wegen mangelndem fahrerischen Könnens des Fahrers verunfallt. Ich persönlich bin noch nie einen Lkw gefahren und würde mich wahrscheinlich ziemlich schwer tun, wenn ich dies auf einmal zu tun hätte - und dann auch noch unter Zeitdruck. Nachts auf leeren breiten Straßen mag es noch gehen, aber im dichten Verkehr oder auf einer engen kurvenreichen Landstraße erscheint mir das aber schon sehr gefährlich.
Gruß,
Tino
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