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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 462487 | ||
Datum | 10.02.2008 21:04 MSG-Nr: [ 462487 ] | 21667 x gelesen | ||
Geschrieben von Ludger Kotulla Denkt doch nicht immer nur an den PKW-Fahrer, der plötzlich ein LF fahren muß.Woran denn? Dies ist eine mögliche Konstellation, vielleicht auch die extremste, aber alle haben doch etwas gemeinsam: Der von dir genannte Paragraph Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.ist dermaßen schwammig formuliert, das es im Falle des (Un)falles jeder Anwalt ziemlich leicht haben wird, dem fahrerlaubnislosen Fahrer diese Voraussetzungen abzureden. Deshalb sollte man in diesem sensiblen Bereich ausnahmsweise mal kein "Grau" suchen, sondern einfach das vorgegebene "Schwarz" und "Weiß" akzeptieren und den Leuten vermitteln. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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