Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 462620 |
Datum | 11.02.2008 10:05 MSG-Nr: [ 462620 ] | 21365 x gelesen |
Feuerwehr
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Sebastian KruppWoran denn? Dies ist eine mögliche Konstellation, vielleicht auch die extremste, aber alle haben doch etwas gemeinsam: Der von dir genannte Paragraph ist dermaßen schwammig formuliert, das es im Falle des (Un)falles jeder Anwalt ziemlich leicht haben wird, dem fahrerlaubnislosen Fahrer diese Voraussetzungen abzureden. Deshalb sollte man in diesem sensiblen Bereich ausnahmsweise mal kein "Grau" suchen, sondern einfach das vorgegebene "Schwarz" und "Weiß" akzeptieren und den Leuten vermitteln.
z.B.
Geschrieben von Ludger KotullaIn unserer FW gab es einen Kameraden, der vergessen hatte, sein Führerschein C verlängern zu lassen. Wenn nun in diesem Fall der Kamerad das Fahrzeug in einer Ausnahmesituation fährt, ist das doch durchaus zu verantworten, oder?
Oder der Person wurde die Fahrerlaubnis Kl. C/E entzogen. Das ist IMHO was ganz anderes, als wenn jemand mit FS Kl. B das Fahrzeug fahren sollte.
Ich persönlich bin auch der Meinung, dieses "Hintertürchen" stellt keine Option dar. Erstens schon mal gar nicht bei uns in der Stadt mit BF und 14 anderen FF's, und zweitens muss der Fall schon so exotisch sein, das ich ihn mir nicht vorstellen kann. Sollte dieser Fall dennoch mal eintreffen, das irgendwo jemand im Einsatzfall mit FS Kl B ein Fahrzeug >3,5 t zGM bewegen muss, dann hat vorher jemand ganz schön gepennt.
Gruß aus dem Pott
Torsten Schild
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