Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462811 |
Datum | 12.02.2008 01:48 MSG-Nr: [ 462811 ] | 21414 x gelesen |
Fahrerlaubnisverordnung
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Daniel Nagelsie ist nicht bedenklich, wenn man sie richtig interpretiert
Sorry, aber was macht dich so sicher, dass du §74 (5) FeV richtig interpretierst, oder ist das halt deine Meinung?
Geschrieben von Daniel NagelWas er nicht abdeckt, ist der 20-jährige Polo-Fahrer mit Klasse B, der meint das HLF 20/16 an die Einsatzstelle fahren zu dürfen.
"Wenn die anderen dürfen", wo steht dann, dass "er" nicht darf?
Geschrieben von Daniel NagelWas er nicht abdeckt, ist der 20-jährige Polo-Fahrer mit Klasse B, der meint das HLF 20/16 an die Einsatzstelle fahren zu dürfen.
Ich glaube, dass genau das dabei raus kommt, und bin mir immer noch nicht sicher, ob das Ganze im Zweifelsfall heutzutage vor Gericht wasserdicht ist.
MkG.
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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