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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alarmierung der freiwilligen Feuerwehrleute | 80 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 462928 | ||
Datum | 12.02.2008 18:03 MSG-Nr: [ 462928 ] | 21392 x gelesen | ||
Wir hatten hier vor kurzem ja noch die Diskussion, in welcher Regelmäßigkeit die Feuerwehrführung/ der Träger die Fahrerlaubnisse der Einsatzkräfte kontrollieren sollte. Dazu passt dein Beispiel wie die Faust aufs Auge. Besonders der letzte Satz... Viele wissen ja nichtmal (oder wollen nicht wahrhaben?), das in dem Fall nicht nur der Fahrer rechtliche Probleme bekommt... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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