1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
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4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Freunde des Forums,
Frage an die Sicherheitsbeauftragten oder die, die es sonst noch wissen: Wie viele Ersthelfer müssen ausgebildet sein je Wehr/Standort?
Ich weis, jeder FA macht eine Erste-Hilfe-Ausbildung, ich meine jedoch Ersthelfer im Sinne von Betriebssanitäter, hier ist ja auch der Arbeitgeber verpflichtet eine entsprechende Anzahl vorzuhalten/auszubilden.
Wer kommt für die Kosten dieser Ausbildung auf - ?Feuerwehr-Unfallkassen? Oder Träger der Feuerwehr?
Am liebsten wäre es mir, wenn jemand Auskunft zur rechtlichen Lage in NRW geben könnte.
Vielen Dank im Voraus und
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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