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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Ausbildung Ersthelfer | 8 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 463677 | ||
Datum | 15.02.2008 09:43 MSG-Nr: [ 463677 ] | 5149 x gelesen | ||
Das ist richtig. Funktion Ersthelfer: Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtseinheiten) bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte (i.d.R bei den Hilfsorganisationen, es gibt auch andere Anbieter). Kosten für betriebliche Ersthelfer werden in der Regel vom Unfallversicherungsträger übernommen (namentliche Meldung erforderlich). Funktion Betriebssanitäter: Fachausbildung (mind. 95 Unterrichtseinheiten- Grundlehrgang, Aufbaulehrgang, Prüfung) an einer ermächtigten Ausbildungsstätte. Betriebssanitäter sind ab 1500 (250, wenn Sanitätspersonal aufgrund der Unfälle erforderlich ist) ständig anwesenden Personen im Betrieb erforderlich, auf Baustellen ab 100 ständig anwesenden Personen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | ||||
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