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Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern463813
Datum15.02.2008 17:32      MSG-Nr: [ 463813 ]94445 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Servus,

    ist mir schon klar, dass die jeweilige WF in Ihrem Bereich die Spezialisten sind.
    IMO solltet Ihr (=die Werkfeuerwehren) im Vorfeld mit der jeweiligen BF (wird ja vermutlich nur eine sein) den Fall klären und eine Verbindlich anzuwendende Lösung suchen.


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
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