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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Zulassung bunker Boots | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 464026 | ||
Datum | 16.02.2008 17:21 MSG-Nr: [ 464026 ] | 5539 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Hubert Kohnen @ Christi@n - Was bedeutet "Robuster Feuerwehrsteifel nach EN 345-2 S5 HRO FPA und CE 0193? EN 345 war die alte Norm für Sicherheitsschuhe (mittlerweile durch ISO 20345 abgelöst), in Teil 2 wurden zusätzliche Anforderungen beschrieben. S5: Gibt die Kategorie an: S1-S3 sind Kategorien für Sicherheitsschuhe mit Schuhe aus Leder oder anderen Matierialien, die herkömmlich hergestellt werden, S4 und S5 sind solche, die vollständig geformt oder vulkanisiert wurden (z.B. eben Gummistiefel). S5 bietet neben der Antistatik und der Energieaufnahme im Fersenbereich zusätzlich Durchtrittsicherheit und eine profilierte Laufsohle und ist somit das Gegenstück zum S3 im Bereich der vollständig geformten Schuhe. HRO: Bezieht sich auf die Laufsohle bzw. deren Verhalten gegenüber Kontaktwärme FPA: Ist das Kürzel für Forstwirtschaftlicher Prüfausschuß CE: Bescheinigt Richtlinienkonformität mit der 89/686/EWG 0193: Kennnummer der benannten Stelle, die mit der Überwachung nach Art. 11 der Richtlinie beauftragt ist. In dem Fall das PFI in Pirmasens Alternativ zu dfen Dunlop habe ich neulich mal die Firefighter 4000 von Wellington Boots entdeckt, habe aber keine praktische Erfahrung damit. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | ||||
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