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1. Europäische Norm
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaZulassung bunker Boots11 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio464026
Datum16.02.2008 17:21      MSG-Nr: [ 464026 ]5539 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Hubert Kohnen@ Christi@n - Was bedeutet "Robuster Feuerwehrsteifel nach EN 345-2 S5 HRO FPA und CE 0193?

EN 345 war die alte Norm für Sicherheitsschuhe (mittlerweile durch ISO 20345 abgelöst), in Teil 2 wurden zusätzliche Anforderungen beschrieben.
S5: Gibt die Kategorie an: S1-S3 sind Kategorien für Sicherheitsschuhe mit Schuhe aus Leder oder anderen Matierialien, die herkömmlich hergestellt werden, S4 und S5 sind solche, die vollständig geformt oder vulkanisiert wurden (z.B. eben Gummistiefel). S5 bietet neben der Antistatik und der Energieaufnahme im Fersenbereich zusätzlich Durchtrittsicherheit und eine profilierte Laufsohle und ist somit das Gegenstück zum S3 im Bereich der vollständig geformten Schuhe.
HRO: Bezieht sich auf die Laufsohle bzw. deren Verhalten gegenüber Kontaktwärme
FPA: Ist das Kürzel für Forstwirtschaftlicher Prüfausschuß
CE: Bescheinigt Richtlinienkonformität mit der 89/686/EWG
0193: Kennnummer der benannten Stelle, die mit der Überwachung nach Art. 11 der Richtlinie beauftragt ist. In dem Fall das PFI in Pirmasens

Alternativ zu dfen Dunlop habe ich neulich mal die Firefighter 4000 von Wellington Boots entdeckt, habe aber keine praktische Erfahrung damit.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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 16.02.2008 16:52 Hube7rt 7K., Erkelenz
 16.02.2008 16:57 Juli7an 7H., Stemwede
 16.02.2008 16:58 Juli7an 7H., Stemwede
 16.02.2008 17:02 Hube7rt 7K., Erkelenz
 16.02.2008 17:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 16.02.2008 17:54 Hube7rt 7K., Erkelenz
 16.02.2008 19:14 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 18.10.2008 10:25 Mich7ael7 B.7, Gemmingen
 18.10.2008 12:34 Heik7o L7., Maintal
 18.10.2008 21:27 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 18.10.2008 21:37 Hube7rt 7K., Erkelenz

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