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Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGerätehaus besetzen bei Stromausfall (spez. RLP)24 Beiträge
AutorChri8sti8an 8K., Gau-Algesheim / Rheinland Pfalz464171
Datum17.02.2008 10:47      MSG-Nr: [ 464171 ]9344 x gelesen

Bei uns ist die neuerdings über einen Einsatzplan geregelt:

Nach 30 Minuten sollen alle Feuerwehrleute das Gerätehaus anfahren. Schon hier läßt sich dann erkennen ob der Stromausfall nur auf einzelne Straßen oder den ganzen Ort verbreitet ist. (Man weiß ja wo seine Leute wohnen)

Die FEZ nimmt dann per Funk (4m) Kontakt mit der Leitstelle auf. Der Kreis sichert die Stromversorgung der Relaistellen. Hier kann die Leitstelle dann vielleicht auch schon ein Schadensbild nennen.

In jeder Gemeinde sind feste Plätze ausgewiesen die von den Wehren mit Fahrzeugen besetzt werden. Diese dienen als:
- Anlaufstelle und Information der Bevölkerung
- Funkkommunikation zur FEZ (4m und 2m)
- Alarmierungsstelle für die Bevölkerung
Je nach Größe des Ortes sind dies 1 bis 4 Stellen.
Ein Fahrzeug wird zur Kontrolle der Gebäude mit Aufzügen eingesetzt. (Stichwort: eingeschlossene Personen)

So könnte es funktionieren!

Allerdings sind hier noch einige Fragen offen, die derzeit von den zuständigen Stellen geprüft werden:


-Wie wäre eine automatische Alarmierung nachts gewährleistet? (Wer bemerkt denn schon einen Stromausfall mitten in der Nacht, wenn er schläft?)

Folgende Fragen sollten von der Verbandsgemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung noch geklärt werden:

- Welche Gebäude haben einen Aufzug und sollten zur Kontrolle angefahren werden?
- Ist eine Gasversorgung auch bei Stromausfall möglich? (Das Albertustift in Gau-Algesheim verfügt über eine Notstromversorgung mit Erdgasbetrieb.) Hier würde auch eine Küche zur Verfügung stehen)
- Wie ist die Wasserversorgung zum Hochbehälter sichergestellt. Müssen hier Pumpen innerhalb von Gau-Algesheim mit Strom versorgt werden. Welche Brunnen können gegebenenfalls durch externe Stromversorgung genutzt werden (Notbrunnen nach Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG)
- Wo kann die Feuerwehr, außer den vorhanden Stromaggregate der Feuerwehr, weitere Geräte anfordern? (Vermietcentern ect) Wie kann gewährleistet werden, das genügend Geräte vorhanden sind?
- Kann man einen Pflegedienst die Aufgabe erteilen, seine Pflegestellen zu kontrollieren? (Hilfsbedürftige Personen) Hierzu müssten dann die Pflegedienste mit Daten der Erreichbarkeit abgefragt werden)


www.feuerwehr-gau-algesheim.de

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