Rubrik | Feuerwehrverbände |
zurück
|
Thema | Ehrenordnung | 30 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 464699 |
Datum | 19.02.2008 12:21 MSG-Nr: [ 464699 ] | 12411 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Michael KrügerWas versteht Ihr oder Eure Feuerwehren / Verbände unter "hervorragenden Leistungen" ...
ganz einfach das was in den jeweiligen Richtlinien zur Vergabe der einzelnen Auszeichnung gefordert wird. Wenn es entsprechende Dienstzeiten sind dann kann man das vielleicht nicht in jedem Fall als "hervorragende Leistung" definieren, wenn es um überdurchschnittliches Engagement geht, wenn man hohen persönlichen Einsatz anerkennt und wenn man weiß, dass der eigene "verein" ohne das zutun einer bestimmten Person nicht dort wäre wo er heute ist finde ich dass bei passender Gelegenheit aller Ehren wert!
Unabhängig davon gilt bei uns grundsätzlich die Regel, dass es, solange es entsprechende Ehrungen gibt, auch zur Verleihung kommen wird. Wenn aus den Richtlinien der Ehrung eine Möglichkeit zur Ehrung entsteht werden diese auch vergeben. Warum sollte man sie den Leuten vorenthalten? Weil man es selbst nicht für notwendig hält? Wer hat das denn zu entscheiden?
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de
Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|