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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 464742 | ||
Datum | 19.02.2008 15:47 MSG-Nr: [ 464742 ] | 15361 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Mager Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung nach § 46 Absatz 1 , stvo zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten im Strassenverkehr für Alarmfahrten zu Übungszwecken" also für Fahrten mit Blaulicht und Martinhorn, z.B. für Alarmübungen. Das hat doch aber nichts mit stehenden Fahrzeugen zu tun!? Oder blick ich es nicht? ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | ||||
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