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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 464801 | ||
Datum | 19.02.2008 17:53 MSG-Nr: [ 464801 ] | 15390 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Mager Welche rechtl. Grundlage soll ich haben , beim Hydrantenputzen an der Dorfstrasse Blaulicht zu verwenden?1. Wofür braucht man die? 2. Reicht dir §38 Abs. 2 StVo nicht aus? Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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