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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 464819 | ||
Datum | 19.02.2008 18:15 MSG-Nr: [ 464819 ] | 15370 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Thomas Mager--- Meines Wissens ist es so , das ich Sondersignale (und dazu zähle ich nun mal blaue RKL) ohne "Gefahr im Verzug" nicht einzusetzen habe. Und Hydrantenpflege z.B. ist für mich keine G.i.V.-kann sein ich seh das falsch. Hallo, Sorry aber das ist jetzt wirlich Mist. Was ist an der Formulierung: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden." falsch zu verstehen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (Da Vinci) | ||||
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