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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 464872 | ||
Datum | 19.02.2008 22:49 MSG-Nr: [ 464872 ] | 15415 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wulfes nicht. Abs. 2 wäre ja noch plausibel, aber Abs. 1 !? Auch das verstehe ich nicht: Der § 46 ermöglich Ausnahmen üblicherweise von Verboten und Begrenzungen in der StVO... Wo wäre denn in der StVO verboten zu Übungszwecken mit SoSi zu fahren? Da ich keine Stelle finde, kann man doch auch keine Ausnahmegenehmigung erteilen? Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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