Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 464893 |
Datum | 20.02.2008 01:50 MSG-Nr: [ 464893 ] | 15370 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Sondersignal
Straßenverkehrsordnung
Moin
Geschrieben von Lüder PottWo wäre denn in der StVO verboten zu Übungszwecken mit SoSi zu fahren?
Hmm.. da?
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Da ich denke, dass du das weißt, nehme ich an ich hab dich irgendwie nicht richtig verstanden?!
Eine Ausnahme davon nach § 46 Absatz 1 StVO zu genehmigen ist aber wirklich ein Scherz, wenn etwas in einer abschließenden Aufzählung nicht enthalten ist, dann ist es eben nicht enthalten. Und § 38 I ist in der Liste in § 46 I nun mal nicht drin ;o)
Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)
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| 17.02.2008 14:31 |
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Seba7sti7an 7K., Haltern am See |
| 17.02.2008 14:46 |
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., Kirchheim unter Teck | |